Fahrverbote Schweiz
Schweiz
Vor einer Fahrt mit dem Motorrad ins Ausland sollte man sich über die bestehenden Verkehrsregelungen und Besonderheiten informieren.
>Der Sozius braucht einen eigenen Sitz
>Motorräder dürfen nicht nebeneinander fahren
>Einführung von "Lärmblitzern"
Lärmblitzer: Geblitzt wird, wer zu laut ist
Ein Lärm-Blitzer funktioniert ähnlich wie ein Geschwindigkeits-Blitzer, nur dass nicht derjenige angezeigt wird, der zu schnell ist, sondern derjenige, der zu laut ist. Wenn das Fahrzeug einen bestimmten Lärm-Grenzwert übersteigt, zeigt dies das Gerät an.
An einigen Stellen in der Schweiz sind bereits mobile Geräte im Einsatz, die Fahrer zu lauter Fahrzeuge auf die Lärmüberschreitung hinweisen, indem ein entsprechender Texthinweis ("Leiser!") angezeigt wird.
Bußgelder sind in diesem Zusammenhang aktuell noch nicht zu erwarten.
Um welche Fahrzeuge geht es?
Es wird in der Schweiz zwischen folgenden Krafträdern unterschieden:
Motorfahrräder
>Einsitzige, einspurige Fahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h und einem Hubraum bis zu 50 ccm
Kleinmotorräder.
>Zwei- oder dreirädrige Motorfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h und einem Hubraum bis zu
50 ccm. Dreirädrige Kleinmotorräder haben ein Leergewicht von höchstens 0,27 t
>Motorräder Einspurige, zweirädrige Motorfahrzeuge mit oder ohne Seitenwagen mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm
Missachtet
Verstoß gegen das Fahrverbot: «Verbot für Motorräder» (2.04; Art. 27 Abs. 1 SVG und Art. 19 Abs. 1 Bst. b SSV) 100,- CHF Franken
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