Fahrverbote
Deutschland
Bislang existiert in Deutschland kein generelles bundesweites Fahrverbot für Motorräder, da beispielsweise an Sonn- und Feiertagen gilt. Allerdings gibt es in Deutschland bestimmte Regionen, die Streckensperrungen für Motorräder ausgesprochen haben.
Missachtet
Was droht, wenn ich ein geltendes Motorradfahrverbot missachte?
Wer ein Motorrad-Fahrverbot missachtet und auf eine Straße einfährt, auf der das Verbot zum Beispiel durch das Verkehrszeichen 255 signalisiert wird, muss mit einem ein Verwarngeld in Höhe von 50 Euro rechnen.
Österreich
Tirol – Fahrverbot für Motorräder auch in der Saison.
Zu viel Motorrad-Lärm:
Der Bezirk Reutte in Tirol sperrt jedes Jahr vom 15. April bis 31. Oktober bestimmte Straßenabschnitte für besonders laute Motorräder. Wer dagegen verstößt, riskiert ein hohes Bußgeld.
>Standgeräusch nicht mehr als 95 dB(A) aufweisen
>Die Fernpassstraße (B179) ist von den Fahrverboten nicht
betroffen
>Geldbußen bis 220 Euro möglich.
Ein generelles Wochenendfahrverbot wird vom überwiegenden Teil der Bevölkerung nicht gewünscht. Da die bisherigen Maßnahmen wie Geschwindigkeitsbeschränkungen nicht zu einem befriedigenden Ergebnis geführt hatten, entschloss sich die Landesregierung im Rahmen eines Pilotprojekts nun zu den abschnittsweisen Sperrungen.
Das Fahrverbot gilt für alle in Österreich und im Ausland (also auch in Deutschland) zugelassenen einspurigen Kraftfahrzeuge, die laut Zulassung ein Standgeräusch (Nahfeldpegel) von mehr als 95 dB(A) aufweisen. Die Regelung soll auch für die aktuelle Motorradsaison 2024 gelten.
Fahrverbot: Diese Strecken in Tirol sind tabu
>B198 Lechtalstraße von Steeg (Landesgrenze Vorarlberg) bis
Weißenbach am Lech
>B199 Tannheimerstraße von Weißenbach am Lech bis
Schattwald (Staatsgrenze Deutschland)
>L21 Berwang-Namloser Straße von Bichlbach bis Stanzach
>L72 Hahntennjochstraße 2. Teil von Pfafflar bis Imst
(Passhöhe)
>L246 Hahntennjochstraße 1. Teil von Imst (Passhöhe) bis
Imst
Kreuzung Vogelhändlerweg
>L266 Bschlaber Straße von Elmen bis Pfafflar
Die Fernpassstraße (B179) ist von den Fahrverboten nicht betroffen. Die Regelung wird laufend evaluiert und könnte im Bedarfsfall ausgeweitet werden.
ADAC Fachleute empfehlen, vor einem Motorradausflug nach Tirol in der Zulassungsbescheinigung (Rubrik U1) nachzulesen, ob die Maschine die Grenzwerte unterschreitet.
Die Tiroler Landesregierung begründet ihre Entscheidung damit, dass sich durch den wachsenden Motorradverkehr und die erhebliche Lärmbelastung 44 Prozent der dortigen Bevölkerung beeinträchtigt fühle. Besonders das hochtourige Fahren, also Aufheulen lassen des Motors beim Beschleunigen oder Bremsen sei störend
Missachtet
Verstoß gegen das Fahrverbot: 220 Euro Bußgeld
Die österreichische Polizei führt Kontrollen durch, bei Verstößen droht eine Geldbuße von 220 Euro, zudem kann der Biker angewiesen werden, umzukehren. Der ADAC weist außerdem darauf hin, dass die Fahrverbote nicht dem EU-Recht widersprechen, da sie sowohl für Motorräder aus dem In-und Ausland gelten.
Schweiz
Vor einer Fahrt mit dem Motorrad ins Ausland sollte man sich über die bestehenden Verkehrsregelungen und Besonderheiten informieren.
>Der Sozius braucht einen eigenen Sitz
>Motorräder dürfen nicht nebeneinander fahren
>Einführung von "Lärmblitzern"
Lärmblitzer: Geblitzt wird, wer zu laut ist
Ein Lärm-Blitzer funktioniert ähnlich wie ein Geschwindigkeits-Blitzer, nur dass nicht derjenige angezeigt wird, der zu schnell ist, sondern derjenige, der zu laut ist. Wenn das Fahrzeug einen bestimmten Lärm-Grenzwert übersteigt, zeigt dies das Gerät an.
An einigen Stellen in der Schweiz sind bereits mobile Geräte im Einsatz, die Fahrer zu lauter Fahrzeuge auf die Lärmüberschreitung hinweisen, indem ein entsprechender Texthinweis ("Leiser!") angezeigt wird.
Bußgelder sind in diesem Zusammenhang aktuell noch nicht zu erwarten.
Um welche Fahrzeuge geht es?
Es wird in der Schweiz zwischen folgenden Krafträdern unterschieden:
Motorfahrräder
>Einsitzige, einspurige Fahrzeuge mit einer bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h und einem Hubraum bis
zu 50 ccm Kleinmotorräder.
>Zwei- oder dreirädrige Motorfahrzeuge mit einer
bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h und
einem Hubraum bis zu 50 ccm. Dreirädrige Kleinmotorräder
haben ein Leergewicht von höchstens 0,27 t
>Motorräder Einspurige, zweirädrige Motorfahrzeuge mit oder
ohne Seitenwagen mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm
Missachtet
Verstoß gegen das Fahrverbot: «Verbot für Motorräder» (2.04; Art. 27 Abs. 1 SVG und Art. 19 Abs. 1 Bst. b SSV)
100,- CHF Franken
Italien
Fahrverbote in Rom
>In Italien wird in mittlerweile rund 200 Städten Zweitaktern
die Einfahrt komplett verwehrt. Die Hauptstadt Rom hat ein
Stufenmodell, das je nach Bereich und Umweltbelastung nur
Euro 2 oder Euro 3-Zweiräder einfahren lässt.
>Dolomiten ist immer noch bei den Verhandlungen
Offroad
Mit einer neuen sogenannten Offroad-Verordnung beschränkt der italienische Gesetzgeber die Nutzung von Wald- und Feldwegen. Das Dekret, das am 28. Oktober 2021 verabschiedet wurde, wurde am 1. Dezember 2021 im italienischen Amtsblatt veröffentlicht. Die Einspruchsfrist lief am 16. Dezember 2021 ab. Damit hat das Dekret Gültigkeit.
Die neue Verordnung regelt den Verkehr auf allen Wald- und Feldwegen in Italien. Erlaubt ist deren Befahren künftig nur noch für Fahrzeuge, die der Bewirtschaftung von angrenzenden Arealen dienen sowie Fahrzeugen, die für den Wegerhalt eingesetzt werden.
Alle anderen Fahrzeuge werden ausgeschlossen.
Darunter fallen Motorräder, Autos (Geländewagen), Quads und sogar Fahrräder. Mountainbiker, Geländewagenfahrer und auch Enduristen laufen dagegen Sturm, denn mit der Neuregelung ist das Befahren von Wegen unter 2,5 Meter Breite definitiv verboten. Allerdings können die italienischen Regionen die neue Verordnung relativ freizügig handhaben. Der Gesetzgeber gesteht ihnen da einen ziemlich großen Spielraum zu.
Italien verbietet ab sofort die Nutzung von Wald- und Forstwegen mit wenigen Ausnahmen. Enduristen, Geländewagenfahrer, aber auch Mountainbiker haben jetzt ein echtes Problem. Wie die einzelnen Regionen in Italien die neue Gesetzgebung handhaben bleibt abzuwarten. Auch dürfte die Entrüstung der betroffenen Gruppen groß ausfallen. Wer Italien kennt, kann davon ausgehen, dass sich hier noch etwas ändern wird. Andererseits setzt Italien gegen rücksichtslose Geländefahrer ein deutliches Zeichen.
Missachtet
Tatsache ist, dass jeder, der aktuell mit einem Freizeitfahrzeug, sei es Auto, Motorrad, Quad oder selbst Fahrrad, im Gelände erwischt wird, ein Bußgeld zu zahlen hat. Ab 545,- Euro
Frankreich
Fahrverbote in Paris
In der französischen Metropole Paris dürfen ab 4. Juli 2019 von montags bis freitags (jeweils 8.00 bis 20.00 Uhr) nur noch Motorräder einfahren, die nach dem 30. Juni 2004 zugelassen wurden und damit die Euro 2 erfüllen sollten. Eine weitere Verschärfung ist für den
1. Juli 2022 geplant, die dann auch für Fahrzeuge gilt, die nach dem 1. Januar 2007 zugelassen wurden,
also Euro 3-Motorräder und -Roller. Im Februar 2022 wurde allerdings bekannt gegeben, dass dieses Fahrverbot um sechs Monate verschoben wird.
Hierfür werden folgende Gründe genannt:
Paris wartet noch auf zwei Anträge, die vom Staat erst noch bewilligt oder abgelehnt werden müssen. Zum einen beantragt Paris "Versuchsgebiet" für ein Experiment zu werden, das ein zinsloses Darlehen für diejenigen Haushalte vorsieht, die auf ein modernes Zweirad wechseln müssten.
Zum anderen liegt ein Antrag für Radargeräte vor, die auch bei Motorrädern fähig wären, die gültigen und ungültigen Plaketten zu erkennen.
>Mit dieser Verschiebung dürfte auch der weitere Zeitplan
verschoben werden, der vorsah, dass ab 2024 nur noch
Motorräder mit Euro 4 erlaubt wären, die nach dem
31. Dezember 2016 zugelassen wurden.
>Und ab 2030 sollen in Paris nur noch Fahrzeuge mit Elektro-
oder Brennstoffzellenantrieb erlaubt sein.
>In Straßburg gilt ein situatives Fahrverbot für alle Verbrenner.
>Generell ist in Frankreich für die Einfahrt in die Umweltzonen
eine Crit’Air-Plakette notwendig.
Missachtet
ohne Crit’Air-Plakette einfahren 270,- Euro
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